Mittwoch, 27. August 2008

Fahren ohne Dienstausweis

Nach dem mein Kollege von der Deutschen Bahn, dem RMV und den Frankfurter Verkehrsbetrieben so kundenfreundlich bedient bzw. weitergereicht wurde, habe ich den RMV angeschrieben und um Feedback zum Thema "Jobticket dabei Dienstausweis vergessen".
Der RMV machte deutlich, dass das Jobticket nur mit Dienstausweis gültig ist. Jedoch finde ich die Regelung aus Kundensicht nicht optimal. Für die Zeit der Bearbeitung (Zahlen des erhöhten Beförderungsentgelds, Warten auf Rückgabe des Tickets) muß der Kunde die Fahrten selbst bezahlen. In unserem Fall mußte eine Wochenkarte erworben werden. Hier stellt sich die Frage,
warum es nicht möglich ist an einer zentralen Stelle nach Vorzeigen des Dienstausweises sein Jobticket zurück zuerhalten. Das Standardverfahren ist eine Bezahlung der Gebühr sowie der Rückversand des Jobtickets an die angegebene Adresse. Hier sollte aus Kundensicht unbedingt nachgebessert werden. Um sich ein besseres Bild über die rechtliche Situation zu verschaffen, hier die Antwort des RMV:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der RMV selbst führt keine Fahrkartenkontrollen durch. Diese Aufgabe obliegt den im RMV tätigen Verkehrsunternehmen.

Die Fahrkartenüberprüfungen werden auf Basis der gemeinsamen RMV-Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen durchgeführt. Deshalb möchten wir unabhängig von der dargestellten Zuständigkeit zur Überprüfung der Fahrkarten zunächst auf die in diesem Fall relevanten Regelungen und Bestimmungen etwas näher eingehen.

Zunächst möchten wir erläutern, weshalb wir bei Job-Tickets leider auf einen Dienstausweis bestehen müssen. Zum einen befindet sich auf Job-Tickets kein Lichtbild des Berechtigten. Bei Akzeptanz eines Personalausweises oder eines anderen Ausweises könnte nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden, dass eine andere Person mit gleichem Familiennamen das Job-Ticket unberechtigt nutzt. Der Hauptgrund ist aber, dass die Nutzung eines Job-Tickets grundsätzlich an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist, das nur mit dem Dienstausweis nachgewiesen werden kann. Ein anderes Ausweispapier ist hierzu nicht geeignet. Aus diesem Grund wird eindeutig darauf hingewiesen, dass Job-Tickets nur in Verbindung mit dem Dienstausweis eine gültige Fahrkarte darstellen.

Gemäß § 7 (2) der Gemeinsamen RMV-Beförderungsbedingungen gilt weiterhin folgendes: "Eine Fahrkarte, die nur in Verbindung mit einem Berechtigungsnachweis ... zur Beförderung berechtigt, ist dann nicht gültig und kann eingezogen werden, wenn der Berechtigungsausweis ... auf Verlangen nicht vorgezeigt wird."

Gemäß § 8 (1) dieser Beförderungsbedingungen gilt außerdem: "Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er ... 2. sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann. (2) Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 40,00 Euro. (3). Über den gezahlten Betrag stellt das Prüfpersonal eine Quittung aus, die bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte gilt. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht sofort entrichtet, ist eine Zahlungsaufforderung auszuhändigen, sobald die Personalien festgestellt worden sind. Diese gilt bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte." ... "(5) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 Euro ... , wenn der Fahrgast Inhaber einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte ist und innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei dem Verkehrsunternehmen, an das er das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat oder gegenüber dem er zur Zahlung verpflichtet ist, durch Vorlage einer gültigen, persönlichen Zeitkarte nachweist, das er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Zeitkarte war ...".

Die dargestellten Bestimmungen mögen Ihnen vielleicht zu bürokratisch und nicht kundenfreundlich erscheinen. Wir möchten Ihnen außerdem versichern, dass wir für Ihre persönliche Situation in diesem Fall und für Ihre Verärgerung über die Vorkommisse Verständnis haben. Dennoch bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir bei zwei Millionen Fahrgästen auf bestimmte Regelungen bestehen müssen. Ansonsten würden wir dem möglichen Missbrauch Vorschub leisten, was letztendlich zum Nachteil für die Gemeinschaft der zahlenden Fahrgäste wäre. Leider sind auch mit JobTickets Betrugsversuche nicht ausgeschlossen.
Auch andere RMV-Fahrkarten können übrigens eingezogen werden, wenn Sie nicht gemäß der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen genutzt wurden.

Wir möchten in einem solchen Fall grundsätzlich empfehlen, mit dem Dienstausweises grundsätzlich die 7,00 Euro so schnell wie möglich bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen zu zahlen, damit das JobTicket wieder ausgehändigt wird. Auch bei der DB verbleibt das JobTicket zunächst einige Tage in Frankfurt, so dass es in dieser Zeit relativ schnell wieder zurückgegeben werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass über eine DB-Verkaufsstelle das Vorliegen des Dienstausweises und der Eingang der 7,00 Euro bestätigt wird und dies an die bei den Verkaufsstellen bekannte Faxnummer in Frankfurt gesandt wird.

Für zusätzlich benötigte Fahrkarten, die für die Zeit, in der das JobTicket für den Fahrgast nach Einzug nicht verfügbar ist, benötigt werden, wird kein Ersatz gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Keine Kommentare: